Pflegegeld - Seniorenbetreuung 24 Stunden Betreuung Haushaltshilfe Seniorenservice

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Reutlingen

Pflegegeld

Für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit sind nach der Begutachtungsweise sechs Bereiche relevant:

  • Mobilität  
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten  
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen  
  • Selbstversorgung  
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Aus den genannten Bereichen lässt sich der Grad der Selbstständigkeit ableiten. Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich dann in fünf Pflegegraden wieder. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf Unterstützung angewiesen.


Monatliches Pflegegeld, ab Januar 2024:

Pflegegrad 1  =  kein Anspruch auf Pflegegeld, jedoch auf Beratungsbesuche
Pflegegrad 2  =  332 EUR
Pflegegrad 3  =  573 EUR
Pflegegrad 4  =  765 EUR
Pflegegrad 5  =  947 EUR


Verhinderungspflege:

Ab Pflegegrad 2 kann bei Urlaub oder Erkrankung eines pflegenden Angehörigen, eine Ersatzkraft bis zu 6 Wochen und 1.612,- Euro jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (das sind 806,- Euro) mit zum Verhinderungspflegegeld angefragt werden, also insgesamt bis zu 2.418,- Euro jährlich.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

Zur Verbesserung des Wohnumfeldes können bis zu 4.000,- Euro pro Jahr in Anspruch genommen werden.


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