Pflegegeld - Seniorenbetreuung 24 Stunden Betreuung Haushaltshilfe Seniorenservice

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Hochtaunuskreis

Pflegegeld

Für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit sind nach der Begutachtungsweise sechs Bereiche relevant:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Aus diesen Bereichen ergibt sich der Grad der Selbstständigkeit. Die Einstufung erfolgt in fünf Pflegegrade:
Je höher der Pflegegrad, desto stärker ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und desto mehr Unterstützung ist erforderlich.


Monatliches Pflegegeld:

Pflegegrad 1 = kein Pflegegeld, stattdessen Entlastungsbetrag von 131€
Pflegegrad 2 = 347 €
Pflegegrad 3 = 599 €
Pflegegrad 4 = 800 €
Pflegegrad 5 = 990 €


Verhinderungspflege:

Seit 1.Juli 2025 kann die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsam in Anspruch genommen werden. Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zu Verfügung.


Wohnumfeld-Verbesserung:

Für Anpassungen des Wohnumfeldes können bis zu 4.180 € pro Maßnahme beantragt werden.

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